Die Gründe für einen Studienabbruch sind vielfältig – stellen aber auch neu Perspektiven dar.
Wer sein Studium abbricht, verfügt oftmals auch nicht über eine duale Ausbildung und kann daher für viele Fortbildungen nicht zugelassen werden. Bei Fortbildungen im Handelsbereich und bei den IHK-Industrietechnik-Abschlüssen ist eine Zulassung aufgrund erreichter ECTS-Punkten und ausreichenden Praxiszeiten möglich.
Bei den IHK-Industrietechniker*innen (Fachrichtung Elektrotechnik bzw. Maschinenbau) sind folgende Zulassungskriterien zu beachten:
- der Erwerb von mind. 60 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mind. zweijährige Berufspraxis, oder
- der Erwerb von mind. 90 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mind. einjährige Berufspraxis.
IMV Deutschland, Detlef-Michael Haarhaus